Für wen ist dieser Check gedacht?
Der Unternehmenscheck zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen richtet sich an Führungskräfte, Mitarbeiter*innenvertretungen und Verantwortliche aus Personal- bzw. Gesundheitsabteilungen in Dienstleistungsunternehmen, die sich dem Thema psychische Gesundheit in Ihrem Unternehmen widmen möchten. Er bietet Ihnen Hilfestellungen, um die psychische Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu stärken.
Wie wird der Check bearbeitet?
Die Bearbeitung nimmt nur wenige Minuten Zeit in Anspruch. Sowohl die Durchführung, als auch die vollständige Ergebnisdarstellung ist kostenlos. Der Check besteht aus sieben Themenfeldern mit insgesamt zwölf Aussagen, die durch einfaches Ankreuzen beantwortet werden. Hinweise und Beispiele dazu finden Sie jeweils unter den Aussagen.
Was ist das Ergebnis dieses Schecks?
Der Check liefert erste Hinweise darauf, wo und in welchem Umfang im Unternehmen Handlungsbedarfe in Hinblick auf die Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen bestehen. Er liefert Ihnen nach Abschluss eine Übersicht über Ansprechpersonen und Handlungshilfen, die Ihnen dabei helfen können, diesen Handlungsbedarfen nachzukommen.
Der Unternehmenscheck kann leider nicht mehr interaktiv bearbeitet werden. Sie haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, Handlungsansätze und Materialien zur Gestaltung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nachfolgend weiterhin abzurufen.
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Jedes Unternehmen, das Personal beschäftigt, muss sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. Die Art und der Umfang der Betreuung richtet sich nach der Anzahl der Vollzeitäquivalente im Betrieb.
Unter den folgenden Links finden Sie Informationen rund um das Thema und können Ihren Betreuungsbedarf ermitteln.
Gesundheit im Unternehmen sollte nicht immer nur dann ein Thema sein, wenn das Kind im Brunnen und die krankheitsbedingte Abwesenheitsrate zu hoch ist. Daher ist es ratsam, eine Gruppe von Personen im Unternehmen regelmäßig in einem Arbeitskreis für Gesundheit zusammenzubringen, die gesundheitsförderliche Aktivitäten gemeinsam entwickelt, steuert und darüber im Unternehmen informiert.
Zudem bietet sich hierbei die Chance für Führungskräfte und Mitarbeiter*innen, ihre Perspektiven und Ideen einzubringen, denn sie sind diejenigen, die Arbeitsabläufe am besten kennen. Sie kennen in vielen Fälle auch schon Ansätze für Verbesserung. Dadurch werden auch die Angebote im Unternehmen besser angenommen.
In diesem Arbeitskreis können folgende Bereiche des Unternehmens vertreten sein (soweit vorhanden): Unternehmensleitung, Personalabteilung, Beschäftigtenvertretungen, Betriebsmediziner*in, Fachkraft für Arbeitssicherheit, externe Institutionen (z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften), interessierte Beschäftigte und Führungskräfte.
Weitere Informationen zum Arbeitskreis für Gesundheit finden Sie unter folgendem Link:
Arbeitskreis Gesundheit (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
In den letzten 20 Jahren haben psychische Erkrankungen als Grund für Arbeitsunfähigkeit zugenommen. Nach Muskel-Skelett-Erkrankungen verursachen psychische Störungen die zweithäufigsten Krankentage in Deutschland. Besonders relevant für Unternehmen: Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen ist im Durchschnitt dreimal so hoch wie im Durchschnitt (38,6 statt 13,4 Tage lt. BKK Gesundheitsreport 2020, S. 85). Für Unternehmen ist es deshalb sehr wichtig, sich mit diesen Themen zu beschäftigen. Hier können Sie sich zu diesem Thema informieren:
Informationen zu psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz (psyga)
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. Ziel ist die Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeit (§2 ArbSchG). Zudem zielt das Gesetz darauf, die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten sicherzustellen und zu verbessern.
Der Umgang mit dem Thema Gesundheit am Arbeitsplatz will gelernt sein: Wenn Ihr Unternehmen nicht nur auf externe Dienstleistungen bauen möchte, ist es sinnvoll eigene Mitarbeiter*innen zu schulen. Hierfür gibt es ein großes Angebot der Berufsgenossenschaften zur Weiterbildung – auch für das Thema psychische Gesundheit (z.B. bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) oder der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)).Unternehmensinterne Verantwortliche verankern den Umgang mit Gesundheit am Arbeitsplatz und sorgen somit auch in Zukunft dafür, dass das Thema behandelt wird. Sprechen Sie mit Ihrer Berufsgenossenschaft, falls Sie hierzu mehr Informationen benötigen.
Es ist wichtig, dass alle relevanten Parteien über das Vorgehen und die Bedeutung der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Bescheid wissen. Hierzu zählen:
Die jeweiligen Parteien sind von der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen leichter zu überzeugen, wenn sie die hierdurch entstehenden Vorteile und den Nutzen kennen. Für die Geschäftsleitung, zum Beispiel, ist es wichtig zu wissen, dass sie durch das Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet ist, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen. Eine weitere Motivation zur Durchführung kann aber auch darin liegen, dass gesunde Mitarbeiter*innen motivierter und produktiver arbeiten. Für weitere Hinweise zu Vorteilen und Nutzen von betrieblicher Gesundheitsförderung und damit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen klicken Sie hier.
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Im Folgenden finden Sie Informationen dazu, wie Sie herausfinden, welcheTätigkeiten/Arbeitsbereiche Sie als Einheiten für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen festlegen. Wie und welche Arbeitsbereiche festgelegt werden, kann die Ergebnisse und die weitere Gefährdungsbeurteilung wesentlich beeinflussen.
Mögliche Einheiten für Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung sind:
Arbeitsbereiche können räumliche Bereiche, Abteilungen oder Arbeitsplätze sein. Auch gleichartige Tätigkeiten, zusammenhängende Abläufe oder Fachdisziplinen können gemeinsam betrachtet werden, wenn alle Personen ähnliche Belastungen erleben. Ab einer gewissen Unternehmensgröße ist es sinnvoll, Führungskräfte als einen der Arbeitsbereiche zu betrachten.
Es kann vorteilhaft sein, sich an einer bereits vorhandenen physischen Gefährdungsbeurteilung zu orientieren, möglicherweise ist es aber zur Ermittlung der psychischen Belastung zielführend, die Arbeitsbereiche anders festzulegen. Daher sollten im Steuerungsgremium (siehe „Vorbereitung“) neben Fachleuten auch Personen vertreten sein, die die betriebliche Situation kennen und einschätzen können.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Für die Auswahl der Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gibt es keine Einheitslösung. Auch hier führen viele Wege nach Rom, oder anders gesagt: Für die Unternehmen können unterschiedliche Herangehensweisen sinnvoll sein. Wichtig ist, dass Sie Ihre Möglichkeiten kennen, um daraufhin das geeignete Verfahren für Ihren Betrieb zu finden. In der Praxis haben sich folgende Verfahren bewährt, die einzeln oder kombiniert genutzt werden können:
Welches Verfahren für Ihren Betrieb geeignet ist, können Sie mithilfe dieser Übersicht (Kommunale Unfallversicherung Bayern) besser einschätzen. Ihre Berufsgenossenschaft (BG) berät Sie außerdem gern zu diesem Thema.
Die Erfahrungen aus einer früheren Gefährdungsbeurteilung sollten Sie bei einer erneuten Beurteilung berücksichtigen. Sie können Hinweise auf verwendete Methoden, Instrumente und Problembereiche geben.
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Zur Beurteilung gibt es für viele Belastungsfaktoren keine spezifischen rechtlichen Vorgaben. Es gilt aber die grundlegende Forderung, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und zu verbessern. Generell muss die Beurteilung sachlich begründet und die Vorgehensweise nachvollziehbar sein.
Auch hier gibt es verschiedene Verfahren:
Detaillierte Ausführungen zu diesen Verfahren finden Sie hier (ab Seite 8).
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Praxisbeispiele
Von Mental Health Day bis aktive Mittagspause - Hier (psyGA) finden Sie, was andere Unternehmen im Bereich psychische Gesundheit am Arbeitsplatz gemacht haben. Dies könnten im Allgemeinen z.B. Angebote sein, die in folgenden Bereichen liegen:
Bei der Entwicklung von Maßnahmen sind folgenden Grundsätze wichtig:
1. Orientierung an den Ergebnissen
Angebote sollten auf Grundlage der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung entwickelt werden. Die Auswahl der Maßnahmen sollten Sie nachvollziehbar begründen.
2. Verhältnisse im Unternehmen gehen vor dem Verhalten der einzelnen Beschäftigten
Bei der Entwicklung der Angebote ist es wichtig, dass Sie die Belastungen an der Quelle bekämpfen. Das bedeutet, dass es bei der Umsetzung eine Rangfolge der Schutzmaßnahmen gibt. Zuerst muss bei den Rahmenbedingungen (den Verhältnissen) der Arbeit angesetzt werden. Erst danach rückt der Mensch mit seinem Verhalten in den Fokus. Details dazu finden Sie hier (VBG).
3. Beschäftigte als Expert*innen
Beim Entwickeln und Festlegen der Maßnahmen sollten Beschäftigte und Führungskräfte möglichst frühzeitig einbezogen werden. Sie kennen in vielen Fälle auch schon Ansätze für Verbesserung. Dadurch werden auch die Angebote im Unternehmen besser angenommen.
4. Prioritäten festlegen
Achten Sie bei den ermittelten Gefährdungen darauf, wie schwerwiegend sie sind und welches Ausmaß sie haben (z.B. Dringlichkeit, Anzahl der betroffenen Beschäftigten, Umsetzbarkeit). Danach legen Sie eine Reihenfolge fest, nach der Sie vorgehen. Alle Belastungen gleichzeitig zu bekämpfen ist in der Regel nicht möglich und führt oft dazu, dass Aktivitäten versanden. Berücksichtigen Sie dabei auch die betrieblichen Gegebenheiten und Ressourcen.
Weitere Informationen zu Themenfeld Entwicklung und Umsetzung hierzu finden Sie hier.
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Für die Erfolgskontrolle kommen unterschiedliche Verfahren in Frage. Wichtig ist, dass sie die Vorgehensweise nachvollziehbar auswählen.
Ganz grundsätzlich kommen die folgenden Verfahren in Frage:
Wenn Sie einen aussagekräftigen Vergleich zur Ausgangssituation herstellen wollen, denken Sie daran, diese möglichst auch vorab zu erfassen. Hierzu können Sie beispielsweise die gleiche Befragung einmal vor, während und nach der Einführung einer Maßnahme durchführen.
Falls Sie herausfinden, dass die Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg haben, müssen Sie diese anpassen, um die Belastungen zu reduzieren.
Klicken Sie hier (Betriebliches Gesundheitsnetz - Prävention und Partizipation im Arbeits- und Gesundheitsschutz für Kleinbetriebe), um zu erfahren, welches Verfahren sich für Ihre Situation am besten eignet. Auch hier finden Sie weitere Informationen.
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Falls Sie bestimmte Themenfelder bisher zurückgestellt haben, weil andere zunächst wichtiger waren, ist es nun Zeit, sich diesen noch offenen Themen aus der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu widmen.
Falls nicht, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die Grundlagen für die Zukunft zu legen – nehmen Sie den Schwung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mit! Versuchen Sie, die entstandenen Strukturen und Verantwortlichkeiten zu festigen. Überlegen Sie, wer in einer ständigen Arbeitsgruppe zum Thema Gesundheit am Arbeitsplatz noch fehlt und sprechen Sie diese Personen an. Ermutigen Sie Ihre Kolleg*innen, die die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen unterstützt haben, sich weiter zu engagieren.
Jetzt könnte der Startschuss fallen, um in Ihrem Betrieb ein Gesundheitsmanagement zu entwickeln. Hier (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) finden Sie weitere Informationen zum Aufbau eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Das Arbeitsschutzgesetz enthält keine Fristen, innerhalb derer die Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden muss. Eine Wiederholung innerhalb von zwei bis fünf Jahren ist allerdings sinnvoll, denn Gefährdungs- und Belastungssituationen im Unternehmen können sich verändern. Und: Es gibt weitere Umstände, die eine Neuauflage der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erfordern.
Alles dazu, wann SIE eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erneut durchführen sollten, finden Sie hier (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
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Zum Abschluss möchten wir Ihnen Handlungshilfen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen empfehlen. Diese führen Sie Schritt für Schritt durch alle Stufen und geben Ihnen wichtige Praxis-Tipps und Erfolgsfaktoren.
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Auf der Website des Projekts flexigesa finden Sie Ansprechpersonen für die Unterstützung Ihrer Aktivitäten für die psychische Gesundheit in Ihrem Betrieb.